ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)
Kurzdefinition
Das ZAG ist das deutsche Gesetz, das die Zulassung und Aufsicht über Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute regelt.
Ausführliche Erklärung
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, kurz ZAG, ist das deutsche Gesetz, mit dem die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in nationales Recht umgesetzt wurde. Es regelt, welche Unternehmen in Deutschland Zahlungsdienste anbieten dürfen, welche Erlaubnis dafür bei der BaFin einzuholen ist und welche laufenden Anforderungen an Eigenkapital, Organisation, Risikomanagement und Verbraucherschutz erfüllt werden müssen.
Das ZAG definiert verschiedene Kategorien von Zahlungsdiensten, etwa das Kartengeschäft, die Ausführung von Überweisungen und Lastschriften, die Ausgabe von E-Geld sowie die neueren, durch PSD2 eingeführten Dienste Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst. Je nach angebotenem Dienst muss ein Unternehmen eine passende Erlaubnis als Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut beantragen und dabei unter anderem ein Mindestkapital nachweisen, geeignete und zuverlässige Geschäftsleiter benennen und ein funktionierendes internes Kontrollsystem einschließlich Maßnahmen gegen Geldwäsche vorweisen. Die BaFin überwacht die Einhaltung des ZAG laufend, unter anderem durch regelmäßige Berichtspflichten und anlassbezogene Prüfungen.
Für Fintechs und Zahlungsdienstleister ist das ZAG der zentrale regulatorische Bezugsrahmen für den Markteintritt in Deutschland. Ohne die entsprechende ZAG-Erlaubnis dürfen Zahlungsdienste in Deutschland nicht gewerblich angeboten werden, was Alternativen wie das Whitelabel-Payment über einen bereits lizenzierten Partner attraktiv macht.
Beispiel
So sieht das in der Praxis aus
Ein Start-up möchte eine eigene Bezahl-App mit Kontofunktion anbieten. Da dies als Zahlungsdienst im Sinne des ZAG gilt, muss das Unternehmen entweder selbst eine Erlaubnis als Zahlungsinstitut bei der BaFin beantragen, was Kapital- und Organisationsanforderungen mit sich bringt, oder die technische Lösung als Whitelabel-Angebot über ein bereits lizenziertes Institut anbieten, das die regulatorische Verantwortung im Hintergrund trägt.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-09-26
Recherche und Pflege: Redaktion Zahlungsart.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.