BaFin-Erlaubnis
Kurzdefinition
Die BaFin-Erlaubnis ist die aufsichtsrechtliche Zulassung, ohne die Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte in Deutschland nicht angeboten werden dürfen.
Ausführliche Erklärung
Die BaFin-Erlaubnis ist die aufsichtsrechtliche Zulassung, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Unternehmen erteilt, die in Deutschland regulierte Finanz- oder Zahlungsdienste anbieten möchten, etwa als Zahlungsinstitut nach dem ZAG oder als E-Geld-Institut. Ohne diese Erlaubnis dürfen entsprechende Geschäfte in Deutschland nicht gewerblich betrieben werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen im Inland oder im europäischen Ausland mit einem passenden Passporting-Recht ansässig ist.
Das Erlaubnisverfahren bei der BaFin prüft unter anderem die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung, das Vorhandensein eines ausreichenden Anfangskapitals, ein tragfähiges Geschäftsmodell, ein funktionierendes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie Maßnahmen zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes. Nach Erteilung der Erlaubnis unterliegt das Institut einer laufenden Aufsicht mit regelmäßigen Berichtspflichten, Kapitalanforderungen und der Möglichkeit anlassbezogener Prüfungen durch die BaFin. Unternehmen aus anderen EU-Staaten mit vergleichbarer Erlaubnis ihrer Heimatlandaufsicht können ihre Dienste über das sogenannte Passporting auch in Deutschland anbieten, ohne eine eigene deutsche BaFin-Erlaubnis beantragen zu müssen.
Für Händler und Verbraucher ist die BaFin-Erlaubnis eines Zahlungsdienstleisters ein wichtiges Vertrauenssignal, da sie eine laufende aufsichtsrechtliche Kontrolle des Anbieters bedeutet und im Fall von E-Geld-Instituten meist mit besonderen Anforderungen an die Sicherung von Kundengeldern einhergeht.
Beispiel
So sieht das in der Praxis aus
Ein internationales Fintech-Unternehmen möchte in Deutschland Zahlungskonten mit E-Geld-Funktion anbieten. Da es bereits eine E-Geld-Lizenz in einem anderen EU-Land besitzt, kann es seine Dienste über das Passporting-Verfahren auch in Deutschland anbieten, ohne eine eigene BaFin-Erlaubnis zu beantragen, muss dafür aber die zuständige Heimataufsicht über die geplante grenzüberschreitende Tätigkeit informieren.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-09-26
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