KYC (Know Your Customer)
Kurzdefinition
KYC verpflichtet Finanzdienstleister, die Identität ihrer Kunden vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu prüfen und zu dokumentieren.
Ausführliche Erklärung
KYC, Know Your Customer, bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten, mit denen Banken, Zahlungsdienstleister und andere verpflichtete Unternehmen die Identität ihrer Kunden vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung feststellen und dokumentieren müssen. In Deutschland ergeben sich diese Pflichten vor allem aus dem Geldwäschegesetz, das die europäischen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzt und dessen Einhaltung von der BaFin überwacht wird.
Zu den KYC-Maßnahmen gehören die Identifizierung des Kunden anhand eines gültigen Ausweisdokuments, oft ergänzt um ein Video-Ident- oder Online-Ident-Verfahren, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen, sowie eine fortlaufende Überwachung der Geschäftsbeziehung auf ungewöhnliche oder auffällige Transaktionsmuster. Der Umfang der Prüfung richtet sich nach dem risikobasierten Ansatz: Bei geringem Risiko, etwa niedrigen Transaktionsvolumina, genügen vereinfachte Sorgfaltspflichten, während bei erhöhtem Risiko, etwa bei Kunden aus Hochrisikoländern oder politisch exponierten Personen, verstärkte Sorgfaltspflichten mit zusätzlicher Dokumentation und Prüfung greifen.
Für Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute ist eine funktionierende KYC-Prozesse Voraussetzung für die BaFin-Erlaubnis und muss laufend dokumentiert und im Rahmen von Prüfungen nachgewiesen werden können, während für Kunden die Identifizierung meist einmalig bei Kontoeröffnung oder Registrierung erfolgt.
Beispiel
So sieht das in der Praxis aus
Ein Kunde eröffnet ein Konto bei einem neuen Online-Zahlungsdienstleister. Bevor er das Konto nutzen kann, muss er sich per Video-Ident-Verfahren mit seinem Personalausweis identifizieren. Der Anbieter speichert die erhobenen Daten gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes und gleicht sie zusätzlich mit Sanktionslisten ab, bevor das Konto für Ein- und Auszahlungen freigeschaltet wird.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-09-26
Recherche und Pflege: Redaktion Zahlungsart.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.