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Mahnkosten-Rechner

Rechner · Stand: 2026-09-26 · Redaktion

Berechne Verzugszinsen nach Paragraph 288 BGB und die gesetzliche Pauschale für eine überfällige Forderung.

Betrag, mit dem sich der Schuldner in Verzug befindet.
Anzahl der Tage seit Eintritt des Verzugs bis zum Berechnungsstichtag.
Der gesetzliche Zuschlag zum Basiszinssatz unterscheidet sich je nachdem, ob der Schuldner Verbraucher oder Unternehmer ist.
Von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgesetzter Basiszinssatz, seit 1. Juli 2026 bei 1,52 Prozent, bitte aktuellen Wert prüfen.

Wie gerechnet wird

Der anwendbare Verzugszinssatz ergibt sich aus dem aktuellen Basiszinssatz nach Paragraph 247 BGB zuzüglich eines gesetzlichen Zuschlags von fünf Prozentpunkten bei Verbrauchern beziehungsweise neun Prozentpunkten bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung. Die Verzugszinsen selbst werden nach der üblichen Zinsformel berechnet: Forderungsbetrag multipliziert mit Zinssatz geteilt durch Hundert, multipliziert mit den Verzugstagen geteilt durch 360 Tage als kaufmännisches Jahr. Bei einer B2B-Forderung kommt zusätzlich die gesetzliche Pauschale von 40 Euro nach Paragraph 288 Absatz 5 BGB hinzu, die unabhängig vom tatsächlichen Verzugsschaden geltend gemacht werden kann. Beispiel: Bei 1.000 Euro Forderung, 30 Verzugstagen, einem Basiszinssatz von 1,52 Prozent und einem B2B-Schuldner ergibt sich ein Zinssatz von 10,52 Prozent. Die Zinsen betragen 1.000 mal 10,52 geteilt durch 100 mal 30 geteilt durch 360, also rund 8,77 Euro. Zuzüglich der 40-Euro-Pauschale ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 1.048,77 Euro. Bei einem Verbraucher als Schuldner entfällt die Pauschale und es gelten nur fünf statt neun Prozentpunkte Zuschlag.

Worauf der Rechner aufsetzt

Gerät ein Schuldner mit der Zahlung einer fälligen Forderung in Verzug, kann der Gläubiger nach Paragraph 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Verzugszinsen verlangen. Die Höhe des Verzugszinssatzes richtet sich nach dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach Paragraph 247 BGB, der von der Deutschen Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt wird, zuzüglich eines gesetzlich festgelegten Zuschlags. Für Forderungen gegenüber Verbrauchern beträgt der Zuschlag fünf Prozentpunkte, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung, also im B2B-Bereich, beträgt der Zuschlag neun Prozentpunkte. Zusätzlich kann ein Gläubiger einer Entgeltforderung gegenüber einem Schuldner, der kein Verbraucher ist, nach Paragraph 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro verlangen, unabhängig vom tatsächlichen Verzugsschaden. Dieser Rechner ermittelt sowohl die konkreten Verzugszinsen für eine offene Forderung über einen bestimmten Zeitraum als auch, sofern zutreffend, die gesetzliche Pauschale, und zeigt dir den insgesamt geschuldeten Gesamtbetrag. Trage dazu den offenen Forderungsbetrag, die Anzahl der Verzugstage, den Schuldnertyp und den aktuell gültigen Basiszinssatz ein. Bewahre die eingetragenen Werte am besten zusammen mit dem Datum deiner letzten Vertragsprüfung auf, denn Konditionen von Banken und Zahlungsdienstleistern ändern sich erfahrungsgemäß mehrmals im Jahr, und ein regelmäßiger Abgleich verhindert, dass du mit veralteten Zahlen kalkulierst. Wer den Rechner wiederholt nutzt, etwa quartalsweise oder nach jeder Vertragsanpassung, bekommt so ein realistisches Bild davon, wie sich die eigene Kostenstruktur über die Zeit entwickelt.

Annahmen

  • Der Basiszinssatz muss vom Nutzer selbst aktuell eingetragen werden, da er sich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres ändern kann.
  • Es wird von einem einzigen, durchgehenden Verzugszeitraum ohne Teilzahlungen ausgegangen.
  • Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis von 360 Tagen im Jahr, der in der Praxis üblichen kaufmännischen Näherung.
  • Die Pauschale nach Paragraph 288 Absatz 5 BGB wird nur bei Entgeltforderungen gegenüber Nicht-Verbrauchern automatisch angesetzt, individuelle vertragliche Abweichungen werden nicht berücksichtigt.

Was er nicht kann

  • Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung, ob im Einzelfall überhaupt wirksam Verzug eingetreten ist.
  • Er berücksichtigt keine bereits erfolgten Teilzahlungen während des Verzugszeitraums.
  • Individuelle vertragliche Verzugsregelungen, etwa in AGB, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, werden nicht abgebildet.
  • Weitergehender, konkret nachgewiesener Verzugsschaden über die Pauschale hinaus wird nicht automatisch berechnet.

Wichtig

Dieser Rechner arbeitet ausschliesslich mit den Werten, die du einträgst. Wir hinterlegen keine Anbieterpreise als Vorgabe, weil Konditionen individuell verhandelt werden. Nimm die Zahlen aus deinem Vertrag oder deiner letzten Abrechnung. Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Wie oft ändert sich der Basiszinssatz nach Paragraph 247 BGB?

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zweimal jährlich, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli, neu festgesetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für eine korrekte Berechnung solltest du vor der Nutzung dieses Rechners immer den zum jeweiligen Verzugszeitraum gültigen Wert prüfen, da sich rückwirkende Zeiträume über mehrere Halbjahre erstrecken können und dann unterschiedliche Sätze gelten. Im Zweifel lohnt sich zusätzlich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen oder eine kurze Rückfrage beim jeweiligen Anbieter, da sich Details je nach individuellem Vertrag und Zeitpunkt unterscheiden können und eine allgemeine Antwort nicht jeden Einzelfall abdeckt.

Gilt die 40-Euro-Pauschale auch gegenüber Verbrauchern?

Nein, die Pauschale nach Paragraph 288 Absatz 5 BGB gilt ausdrücklich nur für Entgeltforderungen, bei denen der Schuldner kein Verbraucher ist, also im B2B-Bereich. Gegenüber Verbrauchern kann diese pauschale Zahlung nicht automatisch verlangt werden, hier bleibt nur der Anspruch auf die Verzugszinsen sowie ein im Einzelfall nachgewiesener tatsächlicher Verzugsschaden. Im Zweifel lohnt sich zusätzlich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen oder eine kurze Rückfrage beim jeweiligen Anbieter, da sich Details je nach individuellem Vertrag und Zeitpunkt unterscheiden können und eine allgemeine Antwort nicht jeden Einzelfall abdeckt.

Ab wann befindet sich ein Schuldner überhaupt in Verzug?

Verzug tritt in der Regel durch eine wirksame Mahnung nach Fälligkeit der Forderung ein, es sei denn, ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin wurde vereinbart oder es liegen andere gesetzliche Ausnahmen vor, etwa bei Entgeltforderungen 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen. Die genauen Voraussetzungen des Verzugseintritts regelt Paragraph 286 BGB und sollten im Zweifel rechtlich geprüft werden.

Kann ich zusätzlich zu Verzugszinsen und Pauschale auch Mahngebühren verlangen?

Grundsätzlich können tatsächlich entstandene, angemessene Mahnkosten als Teil des Verzugsschadens geltend gemacht werden, wobei die 40-Euro-Pauschale bei B2B-Forderungen nach der Rechtsprechung auf weitergehende Inkassokosten angerechnet werden kann. Die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall rechtlich zu bewerten, weshalb bei höheren Beträgen oder Unsicherheit eine rechtliche Einschätzung sinnvoll ist. Im Zweifel lohnt sich zusätzlich ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen oder eine kurze Rückfrage beim jeweiligen Anbieter, da sich Details je nach individuellem Vertrag und Zeitpunkt unterscheiden können und eine allgemeine Antwort nicht jeden Einzelfall abdeckt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

Recherche und Pflege: Redaktion Zahlungsart.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.