Inkasso
Kurzdefinition
Inkasso bezeichnet die professionelle Beitreibung überfälliger Forderungen durch ein spezialisiertes Unternehmen im Auftrag des Gläubigers.
Ausführliche Erklärung
Inkasso bezeichnet die Beitreibung überfälliger Forderungen durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, das entweder im Auftrag des ursprünglichen Gläubigers gegen eine Provision tätig wird oder die Forderung direkt ankauft und damit selbst zum neuen Gläubiger wird. Inkassounternehmen unterliegen in Deutschland besonderen rechtlichen Anforderungen, insbesondere einer Registrierungspflicht und Vorgaben zur Höhe der Inkassokosten, die dem Schuldner in Rechnung gestellt werden dürfen.
Der typische Ablauf beginnt damit, dass ein Unternehmen nach erfolglosem eigenem Mahnwesen eine offene Forderung an ein Inkassobüro übergibt. Dieses kontaktiert den Schuldner mit eigenen Mahnschreiben, verhandelt gegebenenfalls Ratenzahlungen und leitet bei fortgesetzter Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage ein. Für den ursprünglichen Gläubiger reduziert die Abgabe an ein Inkassounternehmen den eigenen administrativen Aufwand, geht aber je nach Modell mit einem Abschlag vom ursprünglichen Forderungsbetrag einher, entweder in Form einer Provision oder eines Ankaufsabschlags beim direkten Forderungsverkauf.
Für Unternehmen mit hohem Forderungsvolumen, etwa im Abo-Billing oder im B2B-Großhandel, ist eine klare Eskalationsstufe zwischen eigenem Mahnwesen und der Übergabe an ein Inkassounternehmen ein wichtiger Baustein des Forderungsmanagements zur Begrenzung des Forderungsausfallrisikos.
Beispiel
So sieht das in der Praxis aus
Ein Online-Händler hat mehrere erfolglose Mahnungen an einen Kunden verschickt, der eine Rechnung über 300 Euro nicht begleicht. Statt selbst ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, übergibt der Händler die Forderung an ein Inkassounternehmen. Dieses kontaktiert den Kunden erneut, vereinbart eine Ratenzahlung über drei Monate und behält für seinen Aufwand eine vertraglich vereinbarte Provision vom eingezogenen Betrag ein.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: 2026-09-26
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