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zahlungsart.net

Disagio

Lexikon · Kosten · Stand: 2026-09-26 · Redaktion

Kurzdefinition

Disagio bezeichnet im Zahlungsverkehr den prozentualen Abschlag, den ein Zahlungsdienstleister von einem Zahlungsbetrag einbehält.

Ausführliche Erklärung

Disagio ist ein aus dem Kreditwesen stammender Begriff für einen Abschlag vom Nennwert, der im Zahlungsverkehr insbesondere im Kartengeschäft und bei manchen Wallet-Lösungen für den prozentualen Anteil verwendet wird, den ein Zahlungsdienstleister oder Acquirer von jeder Transaktion als Entgelt einbehält, bevor er den Restbetrag an den Händler auszahlt. Der Begriff wird in Verträgen von Payment-Service-Providern teils synonym zu Merchant Service Charge oder MDR verwendet, historisch stammt er jedoch aus dem klassischen Kreditkartengeschäft, wo er das Damnum für die Kartenakzeptanz bezeichnete.
Das Disagio wird in der Regel als Prozentsatz vom Bruttoumsatz einer Transaktion angegeben und direkt bei der Auszahlung abgezogen, sodass der Händler nicht den vollen Rechnungsbetrag, sondern den Nettobetrag nach Abzug des Disagios erhält. Die Höhe hängt von der Kartenart, dem Transaktionsvolumen des Händlers, der Branche sowie dem individuell ausgehandelten Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister ab und wird nicht einheitlich reguliert, außer soweit die zugrunde liegende Interchange gedeckelt ist.
Für die Kalkulation ist wichtig, dass Händler das Disagio bei der Preisgestaltung berücksichtigen, da es die Marge auf jede kartenbasierte Zahlung schmälert. Manche Verträge unterscheiden zwischen einem festen Disagio-Satz pro Kartenart, etwa für Debit- und Kreditkarten getrennt, sogenanntes Blended Pricing, oder einer transparenten Aufschlüsselung nach Interchange plus Aufschlag, dem Interchange-Plus-Modell.

Beispiel

So sieht das in der Praxis aus

Ein Einzelhändler hat mit seinem Acquirer ein Disagio von 1,5 Prozent für Kreditkartenzahlungen vereinbart. Bei einem Verkauf über 200 Euro, bezahlt mit Kreditkarte, behält der Acquirer 3 Euro Disagio ein und zahlt 197 Euro auf das Geschäftskonto des Händlers aus. Der Händler kalkuliert diesen Abschlag in seine Preise ein, da er bei jeder Kartenzahlung anfällt, unabhängig davon, ob die Zahlung später beanstandet wird oder nicht.

Wo dir der Begriff begegnet

  • Kreditkarte allgemein · Kreditkarte allgemein wickelt Zahlungen über ein Kartennetzwerk zwischen Karteninhaber, Händler und Bank ab.
  • Debitkarte · Debitkarte wickelt Zahlungen über ein Kartennetzwerk zwischen Karteninhaber, Händler und Bank ab.
  • Visa · Visa wickelt Zahlungen über ein Kartennetzwerk zwischen Karteninhaber, Händler und Bank ab.
  • Mastercard · Mastercard wickelt Zahlungen über ein Kartennetzwerk zwischen Karteninhaber, Händler und Bank ab.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

Recherche und Pflege: Redaktion Zahlungsart.net. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.