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zahlungsart.net

Blacklist

Lexikon · Risiko · Stand: 2026-09-26 · Redaktion

Kurzdefinition

Eine Blacklist ist eine Sperrliste bekannter betrügerischer oder risikobehafteter Karten, Konten, Geräte oder Kunden im Zahlungsverkehr.

Ausführliche Erklärung

Eine Blacklist im Zahlungsverkehr ist eine Liste von Merkmalen wie Kartennummern, Kontoverbindungen, Geräte-Kennungen, IP-Adressen oder E-Mail-Adressen, die bereits im Zusammenhang mit Betrug, wiederholten Chargebacks oder anderen risikobehafteten Vorfällen aufgefallen sind. Zahlungsdienstleister und Händler nutzen solche Listen, um bei einer neuen Transaktion automatisch zu prüfen, ob eines der beteiligten Merkmale bereits als riskant bekannt ist, und die Transaktion entsprechend abzulehnen oder zur Prüfung zu markieren.
Blacklists können unternehmensintern geführt werden, etwa auf Basis vergangener Chargebacks oder Betrugsfälle im eigenen Shop, oder von Zahlungsdienstleistern und Kartenorganisationen übergreifend zwischen mehreren Händlern geteilt werden, um bekannte Betrugsmuster branchenweit schneller zu erkennen. Das Gegenstück zur Blacklist ist die Whitelist, auf der als vertrauenswürdig eingestufte Kunden oder Zahlungsmittel geführt werden, um deren Transaktionen von zusätzlichen Prüfungen auszunehmen. Blacklists müssen regelmäßig gepflegt werden, da veraltete Einträge legitime Kunden dauerhaft blockieren können, etwa wenn eine früher missbräuchlich genutzte Kartennummer inzwischen einem neuen, unbeteiligten Karteninhaber zugeteilt wurde.
Für Händler ist eine sorgfältig gepflegte Blacklist ein einfaches und wirksames Werkzeug gegen wiederholten Betrug durch dieselben Akteure, sollte aber immer in Kombination mit anderen Risikomanagement-Maßnahmen wie Scoring und Velocity Checks eingesetzt werden, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Beispiel

So sieht das in der Praxis aus

Ein Kunde hat bei einem Online-Händler mehrfach mit gestohlenen Kartendaten bestellt, was zu mehreren Chargebacks geführt hat. Der Händler setzt die verwendete E-Mail-Adresse und die Lieferadresse auf seine interne Blacklist. Versucht dieselbe Kombination aus E-Mail- und Lieferadresse später erneut eine Bestellung aufzugeben, wird die Transaktion automatisch zur manuellen Prüfung markiert oder direkt abgelehnt, um einen erneuten Schaden zu vermeiden.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

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